Anmelden / Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an der Freizeit sind:
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter ab 13 Jahre
Die Altersgrenzen sind bindend. über Ausnahmen entscheidet die Freizeitleitung.

2. Anmeldung
Die Anmeldung eines Teilnehmers ist verbindlich. Mit Abgabe einer Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Anmeldung zur Freizeit muss mit dem dafür vorgesehenen Anmeldezettel erfolgen. Soweit die Teilnehmer minderjährig sind, ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Aufgrund begrenzter Platzzahlen kann ggf. nicht jede Anmeldung berücksichtigt werden. Die Anmeldung berechtigt daher nicht automatisch zur Teilnahme an einer Freizeit. Diese Berechtigung erfolgt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Kirchengemeinde. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Können Anmeldungen nicht berücksichtigt werden, erhalten die Betroffenen entsprechende Absage, sobald und soweit dies möglich ist. Da ggf. Wartelisten geführt werden, ist eine Absage nicht immer zeitnah möglich. Ein fester Termin für eine verbindliche Zusage oder Absage seitens der Kirchengemeinde kann daher im Vorfeld nicht festgelegt werden.

3. Teilnahmegebühr / Teilnehmerbetrag
Die Teilnehmerbeitrag für die Freizeit beträgt pro Teilnehmer 270,00 €. Mit Bestätigung der Anmeldung, ist eine Anzahlung in Höhe von 150,00 € innerhalb von drei Wochen zu leisten, um die Teilnahme zu bestätigen.
Die Anzahlung wird bei Teilnahme auf den Teilnehmerbetrag voll angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens bis zum 01.09.2020 einzuzahlen.
Alle Zahlung erbitten wird auf das folgende Konto:
Kirchenkreisamt Burgdorfer Land
Evangelische Bank eG
IBAN: DE85 52060410 0000 00 6041, BIC: GENODEF1EK1,
unter Angabe des Verwendungszwecks:
„1500030-FRZ1139-00009 + Name, Vorname des Teilnehmers/der Teilnehmerin“
(Bitte beachten Sie die Ziffernkombination, anhand der die Kassenstelle die Freizeit richtig zuordnen kann)

4. Sonstige Teilnahmebedingungen / Verhalten:
  • Wir weisen darauf hin, dass auch die Freizeit-, Lager- und Fahrtenarbeit der Kirche, ihre Ausrichtung durch das Evangelium Jesu Christi erfährt.
  • Trotz Berücksichtigung der Wünsche junger Menschen und bei allem Verständnis für eine großzügige Gestaltung von Freizeiten wird von den Teilnehmenden der Wille zur Einfügung in eine Gemeinschaft erwartet. Die Weisungen der Freizeitleitung sind zu befolgen. Im Wege der Fürsorgepflicht für alle Teilnehmenden ist die Freizeitleitung daher berechtigt, einen Teilnehmer ohne Erstattung des Teilnehmerbeitrags von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, wenn dieser durch Missachtung von Anweisungen oder ordnungswidriges Verhalten sich selbst oder andere gefährdet oder die reguläre Durchführung der Freizeit maßgeblich beeinträchtigt. Dies gilt auch für die Kosten einer etwa erforderlichen Begleitperson.
  • Insbesondere ist es ist in diesem Zusammenhang untersagt:
    - Die Mitnahme und / oder der Verzehr von alkoholischen Getränken.
    - Die Mitnahme und der Konsum von Tabakwaren.
  • Falls es die Erziehungsberechtigten nicht ausdrücklich ablehnen, wird den Teilnehmern nach dem Ermessen der Freizeitleitung erlaubt, zu schwimmen und ihre Freizeit vor Ort selbständig zu gestalten. Von Elternbesuchen während der Freizeit ist abzusehen, sofern nicht die Freizeitleitung dazu ausdrücklich einlädt.
  • Die Teilnahme an einem angesetzten Vorbereitungstreffen ist für die Teilnehmer, ggf. auch für die Eltern verbindlich. Dabei erhalten die Teilnehmer u.a. Informationen über Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften. Für die Beschaffung sämtlicher Reisedokumente ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  • Änderungen oder Abweichungen zum ursprünglich geplanten Verlauf, die sich während der Freizeit (z.B. witterungsbedingt) ergeben, können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen (auch in Teilen) kann aus einem solchen Grund deshalb nur geltend gemacht werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Freizeit beeinträchtigen.
5. Reiseabsage / Reiserücktritt
Alle Teilnehmer werden in diesem Falle unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
Will ein Teilnehmer von seiner Anmeldung zurücktreten, muss dies gegenüber der Freizeitleitung schriftlich erklärt werden. Dies gilt nicht, wenn seitens der Kirchengemeinde bereits zuvor eine Absage erteilt wurde.
Erfolgt eine Abmeldung des Teilnehmers, gleich aus welchem Grund, nach dem 01.05.2020 so wird dennoch eine Rücktrittsgebühr fällig, um die anteiligen mit der Vorbereitung, Planung und Buchung verbundenen, sowie evtl. Stornierungskosten aufzufangen:
Bei einem Rücktritt bis zu 12 Wochen vor Abreise wird eine Gebühr von 70 € erhoben,
bei einem Rücktritt bis zu 8 Wochen vor Abreise wird eine Gebühr von 130 € erhoben,
bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Abreise wird eine Gebühr von 180 € erhoben,
danach betragen die Stornierungskosten dann 270,00 €.
Die Rücktrittsgebühr verringert sich auf 25 Euro, wenn für den zurücktretenden Teilnehmer eine gleichwertige Ersatzperson mitfährt und die entsprechenden Kosten trägt. Es liegt nicht in der Pflicht der Kirchengemeinde eine Ersatzperson zu suchen. Insbesondere dort, wo Wartelisten bestehen, kann sie eine solche jedoch selber bestimmen. Ein Anspruch eines zurückgetretenen Teilnehmers auf Berücksichtigung einer bestimmten von ihm benannten Ersatzperson besteht nicht.
Es empfiehlt sich, nach Erhalt der Reisebestätigung eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.